- Flächen müssen von oben mit Maschinen zu erreichen sein.
- Oberhalb der Flächen müssen ausreichende Ankerpunkte vorhanden sein.
(z. B. Fichten mit BHD >35)
- Die Aushaltung der Sortimente sollte auf 3-4 beschränkt sein.
- Die Länge der Sortimente darf min. 3m und max. 5m sein.
- Stammholzsortimente sind im Steilhang nicht möglich.
- Die Gassen müssen hangfallend und gerade verlaufen.
- Hanglänge max. 400m
- Gassenabstand zwischen 20 und 30m.
(Bei 40m-Gassen sind die Rückeschäden durch das Aufarbeiten des zugefällten Holzes erheblich.)
- Durchschnittliche Hangneigung bei Fichtenbestand 65%, bei Laubholzbestand 55%.